
Pflegekrankenversicherung
Die Pflegekrankenversicherung wird vor allem deshalb abgeschlossen, um einem finanziellen Risiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Die Pflegekrankenversicherung ist eine private Versicherungsform. Unterschieden werden drei Tarifmodelle. Bei der Pflegekostenversicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall 80 % der anfallenden Pflegekosten. Bei der Pflegetagegeldversicherung kommt zu den anfallenden Pflegekosten auch noch ein Pflegetagegeld hinzu, welches vertraglich geregelt ist. Bei der Höhe kommt es darauf an, welche Pflegegrad vorherrscht und ob geschultes Personal benötigt wird. Beim dritten Tarif handelt es sich um eine Mischform aus Pflegkosten- und Pflegetagegeldversicherung.