
Adoption
Durch eine Adoption kann ein Kind von einem Ehepaar in der Familie aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, das es sich um ein Adoptivkind, sprich sich um ein Kind handelt, welches von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wurde. Durch eine Adoption erhält das jeweilige Kind die gleiche Rechtsstellung, wie es ein leibliches Kind in allen rechtlichen und sozialen Bereichen des gesamten Lebens auch hat. Auch in der Krankenversicherung ist das Adoptivkind dem leiblichen Kind gleichgestellt. Mit der Adoption erlöschen die Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Verwandten.