
Minderjährige PKV
Für Minderjährige in der PKV gelten eigene Regelungen, welche sich pauschal nicht ausdrücken lassen. In der Regel können sich Minderjährige in der PKV zusammen mit einem versicherten Elternteil versichern lassen, die privaten Krankenversicherungen verlangen in solch einem Fall, aber einen deutlich günstigeren Beitragssatz. Die Leistung der Versicherung hingegen, entspricht im vollen Umfang den Leistungen des Hauptversicherten, bzw. dürfen die Leistungen nicht die des elterlichen Vertrages übersteigen. Dieses Prinzip steht im Gegenteil zur gesetzlichen Familienversicherung, in welcher Kinder von gesetzlich Versicherten kostenlos mitversichert werden können.