
Krankengeld GKV
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten ab der 7. Krankheitswoche, die Zahlung von Krankengeld GKV an. Dieses Krankengeld ersetzt dann die nach 6. Wochen aussetzende Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Hierbei ist aber zu beachten, dass nicht die volle Höhe des monatlichen Einkommens in Form von Krankengeld gezahlt wird, sondern nur ein anteiliger Betrag. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird ein Zusatzbeitrag erhoben, welcher in den Sozialversicherungskosten enthalten ist. Daher bietet es sich an, über eine private Krankentagegeld Versicherung, die Differenz zusätzlich abzusichern. Gleiches gilt auch für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, welche sich über diese zusätzliche Option gegen Lohnausfall versichern sollten.