

Gesetzliche Krankenversicherung
Weist die gesetzliche Krankenversicherung Beitragsunterschiede auf?
Diese Frage muss klar zustimmend beantwortet werden. Schließlich hat die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur einen Grundtarif, der die zu gewährenden Basisleistungen für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte regelt, sondern auch eine ganze Reihe von Wahltarifen, mit denen man zusätzliche Leistungen versichern kann.
Einige dieser Wahltarife mussten zum 30.07.2009 gekündigt werden, weil sie mit der neuen Gesetzgebung nicht in Übereinklang gebracht werden konnten. Das betrifft in der Hauptsache Zusatztarife, mit denen man den Bezug von Krankengeld versichern konnte. Doch auch bei den neuen Tarifen wird es deutliche Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassen geben.
Wer heute vor dem Abschluss eines Vertrages mit einer Krankenversicherung nicht vergleicht, der darf sich hinterher nicht über hohe Beiträge beschweren. Bei einem Vergleich lässt sich ein recht ansehnliches Sparpotential aufdecken, ohne dass man Abstriche bei den angebotenen Leistungen in Kauf nehmen muss. Das gilt bei den Zusatztarifen für zahnmedizinische Leistungen genauso wie für den Wahltarif für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.