
Altersrückstellung
Aufgrund der immer weiter steigenden Medikamenten- und Behandlungskosten bei älteren Menschen haben die privaten Krankenkassen die Altersrückstellung eingeführt. Somit werden für die Versicherten Rücklagen für das Alter geschaffen. Bei der Altersrückstellung wird ein Teil des eingezahlten Versicherungsbetrages für die höheren Behandlungskosten im Alter zurückgelegt. Vorsicht jedoch ist bei einem Wechsel der Krankenversicherung geboten, da die privaten Krankenversicherungen die Altersrückstellung nicht auf die neue Krankenversicherung überträgt. Aus diesem Grund ist ein Wechsel eher in jungen Jahren empfehlenswert. Gebildete Altersrückstellungen verbleiben auch bei Tod eines Versicherungsnehmers in der Versicherung und werden auf die verbleibenden Mitglieder mit dem gleichen Tarif und Alter aufgeteilt.