
Beitragszuschuss Pflegeversicherung Rentner
Ein Rentner fällt automatisch mit dem Eintritt in die Rente auch in die Versicherungspflicht. Auch dann wie fälschlicherweise angenommen, wenn dieser privat krankenversichert ist. Möchte dieser nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern privat versichert bleiben, muss der Rentner einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Wichtig! Dies geht nur in den ersten drei Monaten nach Eintritt in die Rente. Ein formloses Schreiben an die zuständige Krankenkasse ist völlig ausreichend, aber sie sollte gut überlegt sein, denn eine Befreiung ist unwiderruflich. Mit dem Rentenantrag besteht auch die Möglichkeit, einen Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung Rentner zu beantragen. Diesen Zuschuss kann man aber auch für die Krankenversicherung selbst beantragen. Dieser beträgt für die private Krankenversicherung die Hälfte der tatsächlich anfallenden Beiträge.