
Sparbeitrag
Der Sparbeitrag, welcher bei den privaten Krankenversicherungen in den monatlichen Beiträgen enthalten ist, dient als Rückstellung für die Beiträge im Alter. Dies bedeutet, dass beim Eintritt in die private Krankenversicherung, nur ein Teil der monatlichen Beiträge für den eigentlichen Krankenversicherungsschutz benötigt wird, der restliche sogenannte Sparbetrag wird als Altersrückstellung verwendet. Im Laufe der Versicherungslaufzeit steigt der Anteil an den monatlichen Beiträgen für den aktuellen Versicherungsschutz an und der Anteil der Rückstellungen verringert sich. Dank der Altersrückstellungen erhöht sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab einem Alter von 65 Jahren nicht mehr.