
Erziehungsurlaub
Der Begriff Erziehungsurlaub ist seit dem Jahr 2001 durch den Begriff Elternzeit ausgetauscht worden. Der Erziehungsurlaub bedeutete eine Freistellung der Arbeit, um die Betreuung und die Erziehung von Kindern zu gewährleisten. Bei dem Erziehungsurlaub war es freigestellt, welches der beiden Elternteile den Erziehungsurlaub antritt. Auch war es möglich, den Erziehungsurlaub unter beiden Eltern aufzuteilen. Eltern hatten Anspruch auf einen Erziehungsurlaub, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hatte. Zur Genehmigung des Erziehungsurlaubs wird vorausgesetzt, dass das Elternteil Arbeitnehmer ist, das Sorgerecht besteht und das Kind vom Elternteil selbst betreut und erzogen wird. Während des Erziehungsurlaubs bleibt die Pflichtversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung bestehen.