
Zahntechnische Leistungen
Wird Zahnersatz benötigt, arbeitet ein Zahnarzt die zahntechnischen Leistungen eines Zahnlabors. Der Zahnarzt gibt, nachdem er einen Abdruck vom Gebiss des Patienten erstellt hat, die Arbeit für das erstellen des Zahnersatzes an das Zahnlabor ab. Diese Kosten rechnet er dann mit seinem Patienten und der Krankenkasse als Zahntechnische Leistungen ab. Zu diesen Leitungen kommen dann noch die des Zahnarztes hinzu. Der Patient bekommt demnach eine Komplettrechnung über die Zahntechnischen Leistungen durch das Zahnlabor und den Leistungen des Zahnarztes. Die Krankenkasse übernimmt hier allerdings nicht die gesamten Kosten, sondern nur einen Teil. Den Rest muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen.