
Obliegenheitsverletzungen
Kommt ein Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten (Pflichten) nicht nach, spricht man von Obliegenheitsverletzungen. Die Obliegenheiten werden vertraglich festgehalten, somit ist der Versicherte an diese gebunden. Im Gegenzug ist natürlich der Versicherer auch an die Erbringung der Leistung gebunden, so hat jeder Rechte und Pflichten. Liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, hat das Versicherungsunternehmen das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dies kann auch passieren, wenn eine mitversicherte Person ihre Obliegenheiten nicht erbracht hat. Hat die versicherte Person allerdings eine Obliegenheitsverletzung nicht selbst verschuldet, ist eine Kündigung ungültig.