
Pflichtversicherungsgrenze
Die Pflichtversicherungsgrenze setzt die Grenze fest, bis zu welchem Einkommen Angestellte, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein müssen. Erst wenn diese Pflichtversicherungsgrenze überschritten ist, besteht die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Durch solch eine finanzielle Hürde wird zum einen gewährleistet, dass nur Personen in die private Versicherung wechseln können, die sich diesen Versicherungsschutz auch leisten können. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jedes Jahr. Auch soll durch die Grenze die Massenabwanderung aus dem gesetzlichen System hin in das private System verhindert werden.