
Altersangabe
Die Altersangabe ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages der privaten Krankenversicherung, da sich nach dem Alter die Beiträge des Versicherten berechnen. Hierbei sollte vom Versicherten beachtet werden, dass bei einer falschen Altersangabe die Versicherung dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis unverzüglich zu beenden. Auch gilt bei der privaten Krankenversicherung ein sogenanntes Höchsteintrittsalter, bis zu welchem ein Eintritt in die Versicherung überhaupt möglich ist. Das Alter liegt zurzeit bei 55 Jahren. Auch ist ein selbstständiger Eintritt in die private Krankenversicherung erst mit 18 Jahren möglich, darunter bedarf es einer Unterschrift des Erziehungsberechtigten im Versicherungsvertrag.