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Nachversicherung Neugeborener

Neugeborene werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung) nach §10 des SGB V nachversichert. Hier spricht man dann von der Nachversicherung Neugeborener. Auch in der privaten Versicherung ist es möglich, dass ein neugeborenes Kind nachversichert werden kann. Die Anmeldung zur Nachversicherung muss innerhalb zwei Monaten ab dem Tag der Geburt erfolgen. Um die Nachversicherung Neugeborener in der privaten Krankenversicherung machen zu können, muss ein Elternteil am Tag der Geburt mindestens drei Monate beim Versicherungsunternehmen versichert sein. Das gleiche gilt auch bei einer Adoption, allerdings kann in diesem Fall ein Aufschlag bis zu 100 % möglich sein.

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