
Beihilfe
Personen aus dem öffentlichen Dienst, wie auch Beamte und Richter erhalten vom Staat eine Beihilfe im Falle von Krankheit, Geburt und Tod. Gesetzlich geregelt ist, dass hier 50% bis 80% der entstandenen Krankheitskosten abgedeckt werden. Die genaue Höhe ergibt sich aus den Beihilfebemessungsgrundsätzen. Diese Beihilfe deckt wie schon erwähnt, nur einen Teil der Behandlungskosten ab, weshalb es für Personen aus dem öffentlichen Dienst ratsam ist, diese Beihilfe durch eine private Krankenversicherung auf 100% zu erhöhen. Je nach Vertrag übernehmen private Krankenversicherungen auch Leistungen, welche von gesetzlichen Beihilfen ausgeschlossen sind.