
Haushaltsbegleitgesetz
Beim Haushaltsbegleitgesetz handelt es sich um ein Gesetz, welches unterschiedliche Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, aber auch auf die private Krankenversicherung hat. 1984 in Kraft getreten führte es dazu, dass gesetzlich Versicherte eine erhöhte Beitragspflicht in der Einmalzahlung haben. Darunter fällt auch das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Versicherte, welche vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. Auch Versicherte, welche das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft diese Regelung nicht.