
Fahrkosten
Zu den Fahrkosten aus Sicht der gesetzlichen Krankenkasse zählen zum Beispiel Fahrten mit einem Taxi zum Krankenhaus. Aber auch ein Krankentransport zu einem behandelnden Arzt oder zu einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus fällt unter Krankenfahrten. Diese Fahrkosten werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Wichtig zu wissen ist hier, dass der Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit ausstellt. Fahrkosten können auch entstehen, wenn ein Rücktransport aus dem Ausland nötig ist. Die Kosten für den Rücktransport werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.