
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Durch allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) wird der Vertragsinhalt in Versicherungsverträgen geregelt. Diese Vertragsbedingungen haben im Gegensatz zu anderen meist individuellen Bedingungen eine besondere Bedeutung. Ein Versicherungsvertrag ist erst wirksam, wenn diese allgemeinen Vertragsbedingungen akzeptiert wurden. Zusammen mit den Tarifgrundlagen bilden sie einen kompletten Vertrag, der für beide Parteien bindend ist. In diesen Bedingungen sind die Regelungen, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen berücksichtigt. Meist liegen dem Versicherungsschein nur Auszüge der AVB bei. Neben den allgemeinen Versicherungsbedingungen können auch besondere Versicherungsbedingungen vereinbart werden, was in Bezug auf die private Krankenversicherung völlig normal ist.