
Chefarzt
Möchte man sich im Falle eine Kranhausaufenthaltes vom Chefarzt behandeln lassen, kann man dies in den Vertragsbedingungen und Konditionen seiner privaten Krankenversicherung als Zusatzleistung in Anspruch nehmen. Bei einigen Versicherungen gehören Leistungen wie Einzelzimmer und Chefarzt mittlerweile zur Basisleistung, wobei es bei vielen immer noch nur gegen Aufzahlung oder eben einer Erhöhung des Basisbeitrages jedoch ohne weiteres möglich ist. Als Versicherter hat man dann die Sicherheit, dass man im Ernstfall darauf vertrauen kann, dass man nicht nur vom Chefarzt behandelt wird, sondern auch eine Behandlung erster Klasse bekommt.