
Leistungsansprüche Gruppenversicherung
Leistungsansprüche in einer Gruppenversicherung stehen jedem einzelnen in der Gruppe zu. Eine Gruppenversicherung ist ein gemeinsamer Vertrag für eine Gruppe von Personen. Als Versicherungsnehmer gilt allerdings eine Person oder auch eine Firma, welche als Vertragspartner von der Versicherungsgesellschaft angesehen wird. Innerhalb einer Gruppenversicherung könne mehrere Tarife gewählt werden. Wichtig ist hier, dass mindestens 20 Personen im gleichen Tarif versichert sind. Leistungsansprüche kann demnach jeder in Anspruch nehmen, wer in der Gruppenversicherung versichert ist. Leistungen werden allerdings an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Er hat die Pflicht, die Leistungen an das Gruppenmitglied weiterzuleiten.