
Chefarzt-Abrechnung
Als Versicherter in einer privaten Krankenversicherung kann man im Ernstfall eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen. Somit erhält man eine Chefarzt-Abrechnung für die angefallenen Leistungen des Chefarztes. Die Chefarztrechnung bekommt man privat Versicherter von seiner Krankenversicherung wieder zurückerstattet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Krankenhaus beispielsweise eine Chefarzt-Abrechnung nur dann stellen kann, wenn im Vorfeld vor der Behandlung Beratungsgespräche und oder Untersuchungen vorangegangen sind. In dieser Abrechnung, welche dann der Kasse vorgelegt wird, rechnet der Chefarzt seine Arbeit ab. Beispielsweise kann dies eine Operation sein, welche mit einem Beratungsgespräch und den erforderlichen Untersuchungen in Rechnung gestellt wird.