
Abrechnung Zimmerzuschläge
Die Wahl des Zimmers bei einem Krankenhausaufenthalt wird in der privaten Krankenversicherung schon im Vertrag geregelt. Wer ein Einzelzimmer haben möchte, sollte ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein, kann dies auch ohne eine Abrechnung für Zimmerzuschläge in Anspruch nehmen, wenn dies im Vertrag der PKV festgelegt ist. Steht dort allerdings ein normales Krankenzimmer mit 2- oder 3- Bett-Belegung, kann zwar ein Einzelzimmer genommen werden, die Differenz zum normalen Krankenzimmer wird aber dann in Form der Abrechnung Zimmerzuschläge direkt an den Patienten gestellt. Deshalb sollte man sich auch vorher über die Kosten welche dabei entstehen genau informieren.