
Doppelversicherung
Hat sich ein Versicherungsnehmer bei verschiedenen Versicherern zu denselben Leistungen versichert, spricht man von einer Doppelversicherung. Genaugenommen hat der Versicherte dann prinzipiell Anspruch auf doppelten Leistungsanspruch. Dies ist aber nicht erlaubt, denn die Doppelversicherung unterliegt sowohl in der gesetzlichen wie auch in der privaten Krankenversicherung dem Bereicherungsverbot. Im Klartext bedeutet dies, der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei der Antragstellung die verschiedenen Versicherungsgesellschaften darüber informiert, dass er eine zweite Leistungsgleichartige Versicherung abgeschlossen hat. Tut er dies nicht, muss er damit rechnen, dass die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei ist und keine Kosten ersetzen muss. Bei einer Doppelversicherung teilen sich die Versicherer die Kosten für einen entstandenen Schaden.