
Unterschrift im Antrag
Wie in allen geschäftlichen Belangen ist eine Unterschrift im Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung verpflichtend. Denn nur mit seiner Unterschrift kann der Versicherte bestätigten, dass die vorhandenen vertraglichen Bedingungen akzeptiert werden. Zusätzlich müssen vom Antragsteller zahlreiche Angaben wahrheitsgetreu gemacht werden, dazu gehören unter anderem Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand Doch reicht alleine der Antrag auf Annahme in die private Krankenversicherung nicht aus, um direkt aufgenommen zu werden. So behalten sich die privaten Krankenversicherungen vor, die eingehenden Aufnahmeeinträge zur privaten Krankenversicherung zu überprüfen und über Annahme oder Ablehnung des Antrages zu entscheiden.