
Kurtagegeld
Egal ob als gesetzlich oder privat Versicherter eine Kur angetreten wird, fallen immer Kosten an, welche weder von der gesetzlichen noch von der privaten Krankenversicherung getragen werden. In diesen Fällen ist eine Kurtagegeldversicherung, welche dem Versicherten ein Kurtagegeld in Höhe des vertraglich fixierten Betrages auszahlt. Solch ein Kurtagegeld stellt eine gute Möglichkeit dar, die zum Teil recht hohen Kosten für einen Kuraufenthalt zumindest teilweise abfangen zu können. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Kur aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss oder nur ein Teil der anfallenden Kostenübernommen werden.