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Unbezahlter Urlaub

Sollte einem Arbeitnehmer der ihm zustehende Urlaub nicht ausreichen oder gar schon verbraucht sein, oder möchte er nur eine berufliche Auszeit nehmen, hat er die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Unbezahlter Urlaub ist in Deutschland nicht so geläufig wie in vielen anderen Ländern. Einen Anspruch gibt es nicht. Unbezahlter Urlaub bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis während des Zeitraums in dem der Urlaub stattfindet, ruht. Die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist ausgesetzt sowie die Gehaltszahlungen des Arbeitgebers. Die restlichen Regelungen des Arbeitsvertrages bleiben bestehen. Wobei eventuelle anteilige Kürzungen des Weihnachts- und Urlaubsgeldes oder der betrieblichen Altersversorgung statthaft sind. Der Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bis zu vier Wochen nach dem Urlaubsbeginn erhalten. Dauert der Urlaub länger als einen Monat muss eine Abmeldung aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Hier bietet sich dann eine private Krankenversicherung an.

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