Beihilfesätze
Beihilfesätze werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen für Beamte gezahlt. Beamte beziehen einen Sold und kein Gehalt. Weiterhin sind sie verpflichtet, sich selbst eine Krankenversicherung zu suchen und für die Auslagen im Krankheitsfalle auch selbst aufkommen. Beamte sind also nicht in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Sie erhalten teilweise die Kosten für Ihre Behandlungskosten vom Staat als Beihilfe vergütet. Es besteht die Möglichkeit, sich für die Differenzsumme durch eine private Zusatzversicherung abzudecken. Vereinzelte Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen bei den Beihilfesätzen. Viele private Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife für Beamte an, sodass die Krankenkosten über die Beihilfesätze abgedeckt sind.