
Sehhilfen
Sehhilfen dienen der Verbesserung der Sehfähigkeit oder zur Heilung von Sehstörungen. Unter Sehhilfen werden Brillen, Kontaktlinsen etc. verstanden. Die Gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten für Sehhilfen nur dann, wenn durch den Augenarzt eine Verordnung vorliegt. In der Regel werden Sehhilfen ab einem Wert von 0,5 Dioptrien bezuschusst. Anders bei Patienten unter 18 Jahren und extrem sehbehinderten Menschen. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Die Kostenübernahme bei einer Privaten Krankenversicherung ist abhängig vom jeweilig gewählten Tarif. Der Basistarif sieht in der Regel die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung vor. Bei höheren Tarifen können die Kosten übernommen werden.