
Krankenhauswahl
Bei der Krankenhauswahl gibt es Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Versicherten. So müssen gesetzlich Versicherte in der Regel das Krankenhaus in Anspruch nehmen, welches sich in der Nähe des Wohnortes befindet. Sollte hingegen ein anderes Krankenhaus gewählt werden, muss vom Versicherten in der Regel der Mehraufwand aus eigener Tasche bezahlt werden. Versicherte der privaten Krankenversicherung hingegen haben die freie Krankenhauswahl und können das Krankenhaus auswählen, welches aus welchen Gründen auch immer für die stationäre oder ambulante Behandlung ausgewählt wurde.