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beitragslast

Beitragslast

Die Beitragslast ist der Anteil am monatlichen Einkommen eines Versicherten, welcher dazu aufgebracht werden muss, um den Beitrag der Krankenversicherung bezahlen zu können. Die Beitragslast in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bis zur Beitragsbemessungsgrenze immer den gesetzlich festgeschriebenen Prozentsatz. Die Beitragslast der privaten Krankenversicherung hingegen ist von Versicherten zu Versicherten unterschiedlich, sodass es sich hier besonders lohnt  einen Vergleich der einzelnen Angebote durchzuführen. Nur durch einen gründlichen Vergleich im Bereich der privaten Krankenversicherungen lässt sich die Beitragslast erheblich senken, ohne das hierbei auf Leistungen verzichtet werden müssen.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.