
Neugeborene
Neugeborene sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch bei Anmeldung nach der Geburt bei einem Elternteil mitversichert. Aber auch eine private Krankenversicherung ist verpflichtet, Neugeborene zu versichern, wenn die Mutter selbst in der privaten Krankenversicherung versichert ist. Neugeborene haben dann ab dem Tag der Geburt Anspruch auf sämtliche medizinische Leistungen. Das Kind muss aber binnen zwei Wochen nach der Entbindung an die private Krankenversicherung gemeldet werden. Wenn der der Vater des Kindes in einer privaten Krankenversicherung versichert ist und die Mutter in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann das Kind ebenfalls durch den Vater in der privaten Krankenversicherung durch den Vater mitversichert werden.