
Stationäre Behandlung
Eine Stationäre Behandlung kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine Erkrankung nicht durch ambulante Betreuung behandelt werden kann. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind in einer stationären Behandlung im Krankenhaus alle Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung enthalten. Zusätzlich müssen gesetzlich Versicherte aber für jeden Tag Aufenthalt im Krankenhaus einen Zusatzbeitrag leisten. Die Kosten für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus werden in der Regel für Versicherte der privaten Krankenversicherung voll übernommen. Zusätzlich haben privat Versicherte in der Regel Vergünstigungen, wie Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Zwei-Bett-Zimmer.