
Versicherungspflicht
In Deutschland besteht eine sogenannte Versicherungspflicht. Dabei beruht das Sozialgesetzbuch auf dem Grundsatz des Versicherungszwanges, der für das Zustandekommen der Versicherung von Gesetzes wegen verantwortlich ist. Liegen die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in den 5 Zweigen der Sozialversicherung vor, muss dieser auch nachgekommen werden. Die Versicherungspflicht entsteht grundsätzlich unabhängig vom Willen, noch von der Anmeldung oder Beitragszahlung.