
Berufskrankheit
Bei einer Berufskrankheit wird von einer Erkrankung gesprochen, die durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit hervorgerufen wurde. Eine Berufskrankheit muss jedoch rechtlich anerkannt sein. Jahr für Jahr wird bei einer Vielzahl von Arbeitnehmern eine Berufskrankheit diagnostiziert. Erkrankungen der Haut, Schwerhörigkeit, Erkrankungen des Rückens und der Wirbelsäule sowie Atemwegserkrankungen und Lungenerkrankungen verursacht durch Stäube zählen in das Feld der Berufskrankheit. Manch eine Berufskrankheit stellt sich erst nach einem längeren Zeitraum heraus. Der Begriff Berufskrankheit ist ein rechtlicher Begriff. Eine anerkannte Berufskrankheit wird finanziell von der Sozialversicherung getragen. Bei einer Berufskrankheit sind nicht die Auswirkungen sondern die Ursachen ausschlaggebend.