
Innere Unruhen
Innere Unruhen können auch als Ausnahmezustand bezeichnet werden. Entstehen Schäden durch innere Unruhen, oder wird man dabei sogar verletzt, oder trägt gesundheitliche Schäden davon ohne eigenes Hinzutun, muss man versorgt werden, wie jeder gesetzlich Versicherte auch. Bezüglich von Sachversicherungen, ist es bei inneren Unruhen der Fall, dass beispielsweise die Haftpflichtversicherung für Schäden hierfür nicht aufkommen muss. In diesen Verträgen sind innere Unruhen, welche teils kriegsähnliche Zustände haben können, ausgeschlossen. Was aber die Rettung und Versorgung von Menschenleben betrifft, muss diese jedoch jederzeit gewährleistet sein.