
Mängelbeseitigungsnebenkosten
Der Begriff Mängelbeseitigungsnebenkosten beschäftigt sich mit der Thematik die im Bereich der Betriebshaftpflicht zum Tragen kommen kann. So kann es bei Bauaufträgen etc. immer wieder zu Mängeln kommen, welche behoben werden müssen. Wichtig hierbei ist es darauf zu achten, dass neben der Erstattung der Nachbesserungskosten auch die Mängelbeseitigungsnebenkosten erstattet werden. So können die durch den Mangel verursachten Nebenkosten deutlich höher im Vergleich zu den Kosten für die Beseitigung des Mangels ausfallen. Punkte die als Nebenkosten anfallen könnten sind beispielsweise die Entsorgung von Bauschutt oder der Aufbau eines Gerüstes, um den Mangel überhaupt beheben zu können.