
Gemischte Krankenanstalten
Wird der Begriff gemischte Krankenanstalten verwendet, handelt es sich um ein Krankenhaus, in dem neben den üblichen Krankenhausleistungen auch weitere Behandlungen angeboten werden. Darunter fallen beispielsweise medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen, Kuren, Sanatoriumsbehandlungen, aber auch Rekonvaleszentenbehandlungen. Bevor mit der Behandlung begonnen werden kann, muss von Seiten des Versicherers erst einmal eine schriftliche Kostenübernahme der gemischten Krankenanstalt vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist die private Krankenversicherung nicht verpflichtet diese zu übernehmen. Für den Antrag der Kostenübernahme wird ein Arztbericht, Bericht über vorangegangene Behandlungen und Diagnosen und ein aktueller Einweisungsgrund benötigt.