
Kolumne - Die private Krankenversicherung für Studenten
Kolumne von Eduard Maier:
Ehe man sich für eine private Krankenversicherung für Studenten entscheidet, sollte man genau schauen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, über die man sich sogar kostenfrei versichern kann. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man noch unter 25 Jahre alt ist. Dann gehört die beitragsfreie Familienversicherung zu den so genannten Vorrangversicherungen. Als Vorrangversicherung werden im Sinne des Gesetzes alle die Versicherungen bezeichnet, bei den man entweder beitragsfrei versichert werden kann oder bei denen im Rahmen einer Pflichtversicherung geringere Beiträge anfallen würden. Die eigene Pflichtversicherung greift zum Beispiel, wenn man als Student eine Halbwaisenrente, eine Vollwaisenrente oder eine Unfallrente aus der gesetzlichen Versicherung bezieht. Dann werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Bruttorente die ganz normalen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt.
Die preisgünstige Studentenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wenn man diese nicht mehr erfüllt, muss man sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Das ist dann der Fall, wenn man das 14. Semester hinter sich gebracht oder das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die freiwillig gesetzliche Versicherung ist nur dann möglich, wenn man zum Zeitpunkt des Ablaufs der Studentenversicherung entweder die letzten zwölf Monate ununterbrochen oder in einem Zeitraum von fünf Jahren insgesamt mindestens zwei Jahre Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist. Die freiwillige Mitgliedschaft sollte man möglichst vor Ablauf der Studentenversicherung mitteilen, um eine durchgängige Versicherung herzustellen, auch wenn der Gesetzgeber eine dreimonatige Frist ab dem Tag des Anlaufs der Krankenversicherung für Studenten gesetzt hat.
Obwohl man für die Studentenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse monatlich nur knapp über 60 Euro pro Monat bezahlt, kann eine private Krankenversicherung für Studenten durchaus auch eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein. Weil man hier nicht an den Basistarif gebunden ist, sondern einen kompletten Privatvertrag abschließen kann, kommen hier das junge Alter und der zumeist gute Gesundheitszustand der jungen Leute bei der Bemessung des Beitrags zum Ansatz. Das führt häufig zu noch günstigeren Beiträgen, vor allem, wenn man die Wahltarife auf die Leistungen einschränkt, die man für die Studentenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse auch bekommen würde. Auch ein Krankentagegeld muss nicht eingeschlossen werden, weil das Bafög auch bei einer kurzfristigen akuten Erkrankung weiter gezahlt wird und man somit keinen Einkommensausfall ausgleichen muss. Das führt zu weiteren Einsparungen bei den Beiträgen für die private Krankenversicherung für Studenten, die man noch zusätzlich erhöhen kann, wenn man in den Vertrag eine kleine Selbstbeteiligung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen vereinbart. Dort bringt selbst die Zahlung der Praxisgebühr und der üblichen Zuzahlungen für Medikamente und andere Heilmittel schon Beitragsvorteile.