
Folgebeitrag
Unter einem Folgebeitrag sind alle folgenden Beiträge zu verstehen, welche nach dem Erstbeitrag gezahlt werden. Damit wird auch jeder Erhöhungs- oder Mehrbeitrag bezeichnet, welcher auf Grund einer Erhöhung des Versicherungsschutzes angehoben wird. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird bereits Bei Vertragsschluss geregelt, wann der Folgebeitrag zu bezahlen ist. In der Regel ist dieser am 1. jeden Monats zu entrichten. Ausnahmefälle können auch der 15. eines jeden Monats sein. Als Versicherungsnehmer in der gesetzlichen wie auch in der privaten Krankenversicherung sollte man darauf achten, dass man nicht in Zahlungsverzug gerät, damit der Versicherungsschutz keine Rechtsfolgen nach sich zieht.