
Auszubildende
Auszubildendesind Personen, die sich in einer Berufsausbildung zu einem ausbildungspflichtigen Beruf befinden. Nach Abschluss der Berufsausbildung müssen Auszubildende sich entweder einer Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Beruf, einer Prüfung zum Facharbeiter oder einer Gesellenprüfung unterziehen. Auszubildende sind ab dem Start des Ausbildungsverhältnisses automatisch im Rahmen der Sozialversicherung versichert. Das bedeutet, dass Auszubildende in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen, in der Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert sind. Somit endet für Auszubildende bei Beginn einer Ausbildung der Versicherungsschutz in der Familienversicherung der Eltern. Auszubildende haben die freie Wahl bei der Suche nach einer gesetzlichen Krankenversicherung. Auszubildende haben noch nicht die Möglichkeit der Wahl einer privaten Krankenversicherung.