
Meldepflicht
Eine Meldepflicht besteht sowohl für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, als auch für die Versicherten der privaten Krankenversicherung. Hierbei geht es darum, dass die Versicherten verpflichtet sind, Veränderungen welche die Versicherung betreffen unverzüglich zu melden. Sollte der Versicherte dieser Pflicht nicht nachkommen, besteht bei der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, dass der Versicherungsvertrag auch noch nachträglich von der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden kann. Die private Versicherung bedient sich dieser Meldepflicht, um etwaige Zuschläge erheben zu können, falls der Versicherte bestimmte Tätigkeiten ausübt, die mit einem gewissen Risiko behaftet sind. Hingegen ist die Meldepflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht so eng gefasst, da hier keine gesonderten Tarife bestehen, sondern jeder Versicherte den gleichen Leistungskatalog unterliegt.