
Ausschlüsse
In der privaten Krankenversicherung können Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen formuliert sein, in denen beispielsweise spezielle Arten der Behandlung ausgeschlossen werden bzw. eine Kostenübernahme nicht stattfindet. Solche Ausschlüsse werden in der Regel nur dann formuliert, wenn der Versicherte beim Versicherungseintritt entsprechende Vorerkrankungen angibt. In vielen Fällen wird auch anstatt der Ausschlüsse eine zusätzliche Gebühr erhoben, mit welcher mögliche Risiken durch entstehende Kosten der Vorerkrankung abgefangen werden sollen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Ausschlüsse, sodass unabhängig vom Gesundheitszustand sich der Beitrag immer an der Höhe der monatlichen Einkünfte orientiert.