
Genesungsgeld
Nach einer scheren Krankheit oder einem Unfall wird von der Krankenversicherung Genesungsgeld gezahlt. In der Regel erhält der Versicherte, nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus, sofern er danach krankgeschrieben wird, für den 1. Bis 10 Tag das Genesungsgeld in voller Höhe, sprich 100 Prozent. Zu beachten ist, das Genesungsgeld richtet sich in seiner Höhe nach dem vereinbarten Krankenhaustagegeld. Ein Beispiel: Wurde für das Krankenhaustagegeld eine Höhe von täglich 100 Euro vereinbart, erhält man nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in den ersten 10 Tagen täglich die 100 Euro, allerdings nur, wenn die Krankschreibung weiterhin besteht. Danach wird das Genesungsgeld etwas weniger.