
Private Krankenkassen
Während sich die gesetzlichen Krankenversicherungen über ein Umlageverfahren finanzieren, finanzieren sich private Krankenkassen über das Kapitaldeckungsverfahren. In diesem Fall richten sich die Beitragszahlungen nach dem Alter des Versicherten und nach dem Geschlecht. Damit die Prämien im Alter nicht so stark ansteigen, sehen private Krankenkassen vor, dass junge Beitragszahler eine Altersrückstellung bilden. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte über einen Bruttoverdienst über der Versicherungspflichtgrenze verfügen, um in private Krankenkassen aufgenommen werden zu können. Wer von einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in eine private Krankenkasse wechseln möchte, muss mittlerweile mindestens 3 Kalenderjahre mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen.