
Wettbewerbsstärkungsgesetz
Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde eine Gesetzesvorlage geschaffen, welche vor allem regelt, dass die privaten Krankenversicherungen entsprechende Basistarife anbieten müssen. Diese Basistarife zeichnen sich dadurch aus, dass sie von ihren Leistungen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gleichen. Ebenfalls darf dieser Basistarif nicht die Höhe des maximalen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten, unzulässig sind darüber hinaus zusätzliche Risikozuschläge oder anderweitige Zusatzbeiträge. So gilt das Wettbewerbsstärkungsgesetz als wichtiger Meilenstein, um einen Wettbewerb zum einen zwischen einzelnen gesetzlichen Krankenkassen in Gang zu setzen und zum anderen, um einen Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zu vollziehen.