
Innungskrankenkasse
Das Kürzel IKK steht für die Innungskrankenkasse. Die Innungskrankenkasse ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Entwickelt haben sich die Innungskrankenkassen ursprünglich aus spezifischen Berufsständen. Seit dem 19. Jahrhundert wurden die berufszugehörigen Versicherten dann dementsprechend zugewiesen. In den Neunziger Jahren wurde allerdings die Innungskrankenkassen auch Berufsfremden Versicherten geöffnet, wobei diese dann immer mehr zu Landeskrankenkassen umfusioniert wurden. Eine Innungskrankenkasse verwaltete sich selbst und ist auch von Berufsfremden Versicherten frei wählbar. Einzige Bedingung ist meist, dass der Berufsfremde Versicherte in dem Bundesland leben muss, indem auch die Innungskrankenkasse ansässig ist.