
Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt
Ersatzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, können nur privat Krankenversicherte in Anspruch nehmen, oder versicherte die über eine private Zusatzversicherung dahin gehend verfügen. Dabei haben sie die Möglichkeit, bestimmte Leistungen, welche vorab individuelle gewählt worden sind in Anspruch nehmen. Mögliche Leistungen welche als Wahlleistungen bezeichnet werden sind, die Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer, Mitaufnahme einer Begleitperson, Chefarztbetreuung, oder Wunschkost. Können diese Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen werden, hat der Versicherte die Möglichkeit, dies in Form eines Krankenhaustagegeldes in Anspruch zu nehmen, welches dem Umfang des gewählten Tarifes entspricht.