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beamtenkrankenkassenversicherung

Beamtenkrankenkassenversicherung

Als Beamter erhält man keine Gehaltsabrechnung wie dies bei Arbeitnehmern üblich ist, als Beamter erhält man einen Sold. Zusätzlich zu diesem Sold bekommt ein Beamter eine Beihilfe, um damit seine Krankheitskosten decken zu können. Diese Beihilfe kann je nach Land 50-80 % des üblichen Beitrages für eine gesetzliche Krankenversicherung betragen. Im Gegensatz dazu ist eine private Krankenversicherung in der Regel günstiger. Möchte man als Beamter dennoch eine gesetzliche Krankenversicherung, entscheidet man sich meistens für die Beamtenkrankenversicherung. Die Beamtenkrankenversicherung ist auch die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe ausgerichtet und hält für diese spezielle Angebote bereit.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.