
Rezeptpflicht
Unter Rezeptpflicht oder auch Verschreibungspflicht versteht sich eine Verordnung über die sachgerechte Ausgabe von Arzneimitteln an Patienten. Bis auf rezeptfreie Arzneimittel, unterliegen alle Medikamente zur Abgabe an Patienten einer Rezeptpflicht. Liegt bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kein gültiges Rezept vor, darf der Apotheker das Medikament nicht an den Patienten herausgeben. Die Rezeptpflicht soll dem Medikamentenmissbrauch vorbeugen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist dies auch auf der Verpackung entsprechend vermerkt. Ein Rezept berechtigt auch nur zur einmaligen Ausgabe des verschriebenen Medikaments. In der Regel sind die Medikamente, die der Rezeptpflicht unterliegen auch durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung erstattungsfähig.