
Unterhaltssicherung
Die Unterhaltssicherung sieht eine Sicherung des Unterhalts in Form von Geldleistungen für Wehr-, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Als Familienangehörige gelten dem Gesetz nach der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder des Wehrpflichtigen aber Kinder die nicht von ihm abstammen, wohl aber im gleichen Haushalt des Wehrpflichtigen leben. Diese Unterhaltssicherung dient zur Vermeidung von wehrdienstbedingten Einkommensverlusten Die Unterhaltssicherung muss zuvor beantragt werden. Dieser Antrag sollte schon möglichst kurzfristig nach Erhalt des Einberufungsbescheides erfolgen. Dieser Anspruch muss bei der Unterhaltssicherungsbehörde der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt werden. Die Wehr- und Zivildienstleistenden haben während ihrer Wehr- und Zivildienstzeit Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, erhalten den vollen Betrag für die private Krankenversicherung erstattet.