Warning: include(/www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/php/send.php): failed to open stream: Permission denied in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343

Warning: include(): Failed opening './php/send.php' for inclusion (include_path='.:/usr/share/php:..') in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343
unterhaltssicherung

Unterhaltssicherung

Die Unterhaltssicherung sieht eine Sicherung des Unterhalts in Form von Geldleistungen für Wehr-, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Als Familienangehörige gelten dem Gesetz nach der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder des Wehrpflichtigen aber Kinder die nicht von ihm abstammen, wohl aber im gleichen Haushalt des Wehrpflichtigen leben. Diese Unterhaltssicherung dient zur Vermeidung von wehrdienstbedingten Einkommensverlusten Die Unterhaltssicherung muss zuvor beantragt werden. Dieser Antrag sollte schon möglichst kurzfristig nach Erhalt des Einberufungsbescheides erfolgen. Dieser Anspruch muss bei der Unterhaltssicherungsbehörde der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt werden. Die Wehr- und Zivildienstleistenden haben während ihrer Wehr- und Zivildienstzeit Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, erhalten den vollen Betrag für die private Krankenversicherung erstattet.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.